1             TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder einer FIA-Rennlizenz sind. Der Führerschein ist bei der Anmeldung (Nennung) ohne Aufforderung vorzuzeigen. Bei minderjährigen Teilnehmern (L17) haften die Erziehungsberechtigten. Jeder Teilnehmer muss eine Verzichtserklärung (Nennung) unterschreiben. Bei L17-Fahrern muss das Nennformular von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Personen, die am Veranstaltungstag keinen gültigen Führerschein der Klasse B vorweisen können, werden unter keinen Umständen zur Veranstaltung zugelassen. L17-Fahrer in Ausbildung werden ebenfalls nicht zur Veranstaltung zugelassen.

2             KLASSENEINTEILUNG

  • Klasse I Serienfahrzeuge bis 1600 ccm
  • Klasse II Serienfahrzeuge bis 2000 ccm
  • Klasse III Serienfahrzeuge über 2000 ccm
  • Klasse IV Sonderklasse bis 1400 ccm
  • Klasse V Sonderklasse bis2000 ccm
  • Klasse VI Sonderklasse über 2000 ccm
  • Damenklasse

Rookie-Wertung: startet ein Teilnehmer im Jahr 2017 das 1. Mal beim Race Cup Kärnten, erfolgt in der Tageswertung eine eigene Rookie-Wertung. In den Klasseneinteilungen wird dieser Teilnehmer ebenfalls mitgewertet.

3             BESTIMMUNGEN FÜR DIE ZUGELASSENEN KLASSEN

Es gilt eine generelle Helm- und Gurtpflicht bei jedem Start. Weiters ist geschlossenes Schuhwerk zu verwenden, d.h. keine Schlapfen, Sandalen etc. Es ist in den Wertungsläufen nicht erlaubt mit einem Beifahrer zu starten. Pro Fahrzeug werden max. drei Fahrer zugelassen!

Dieselfahrzeuge werden mit gewertet. Bei Fahrzeugen mit Turbo, Kompressor oder Wankel wird der Hubraum mit 1,5 multipliziert.

3.1          KLASSEN I BIS III - SERIENKLASSEN

Die Fahrzeuge müssen behördlich angemeldet sein. Bei der technischen Abnahme muss der Zulassungsschein vorlegt werden. Es dürfen nur Reifen mit dem „E“-Zeichenverwendet werden. Die Dimensionen der Reifen müssen jenen entsprechen, die im Zulassungsschein eingetragen sind. Trifft dies nicht zu, wird der Teilnehmer automatisch in die Sonderklasse umgereiht. Die Reifen dürfen nicht über die Karosserie ragen. Es gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm lt. StVO.

Die Verwendung von Sportsitzen, -lenkrädern und –auspuffanlagen ist erlaubt, Zündfolgekrümmer (soweit nicht serienmäßig) sind jedoch verboten. Die Stoßdämpfer sind freigestellt. Erleichterungen der Karosserie (z.B. durch die Entnahmen von Sitzen, Seitenverkleidungen, diverse Kunststoffteile etc.) sind nicht erlaubt. Nicht entsprechende Fahrzeuge werden in eine der Klassen IV bis VI(Sonderklasse) umgereiht. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung starten ausnahmslos in einer der Klassen IV bis VI(Sonderklasse).

Die Teilnehmer der Klassen I, II und III können nur in eine der Klassen IV bis VI(Sonderklasse) aufstarten.

3.2          KLASSEN IV BIS VI - SONDERKLASSEN

Alle Fahrzeuge mit Karosserie sind startberechtigt. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung bzw. Rallyefahrzeuge dürfen nur in diesen Klassen starten. Flammrohre sind wegen der Lärmbelästigung nicht erlaubt. Die Reifen sind freigestellt.

4             TECHNISCHE ABNAHME

Vor jedem Start müssen die Teilnehmer aller Klassen ihr Fahrzeug dem technischen Abnehmervorführen, wobei in den Serienklassen der Zulassungsschein bzw. Typenschein des Fahrzeuges ohne Aufforderung vorzulegen ist. Ohne einen Stempel des technischen Abnehmers auf der Startkarte (Nennformular) ist der Start beim Rennen nicht erlaubt. Der technische Abnehmer bestimmt anhand der Bestimmungen in der gültigen Ausschreibung, in welcher Klasse das Fahrzeug startberechtigt ist. Weiters bestimmt er auch, ob ein Fahrzeug überhaupt starten darf. Sollte der technische Abnehmer bei einer Veranstaltung selbst starten, wird sein Auto von einem anderen technischen Kommissar besichtigt. Veranstaltet der technische Abnehmer selbst eine Slalom-Veranstaltung, wird bei dieser die technische Abnahme von einem anderen technischen Kommissar durchgeführt. Der technische Kommissar wird 2017jeweils von den Veranstaltern selbst gestellt. Die im Anhang befindliche Checkliste für die technische Abnahme ist dabei zu berücksichtigen. Weitere Prüfungen liegen im Ermessen des technischen Kommissars.

SONDERREGELUNG FÜR DIE KLASSEN I BIS III

Wird bei der technischen Abnahme festgestellt, dass ein Fahrzeug ein gültiges Pickerl auf der Windschutzscheibe bzw. ein gültiges Gutachten hat, aber nicht behördlich angemeldet ist, kann der technische Abnehmer nach genauer Überprüfung des Fahrzeuges den Start für die Klassen I, II oder III genehmigen. Der Teilnehmer muss in diesem Fall nicht in der Klasse IV, V oder VI starten.

5             NENNUNGEN UND NENNGELD

Nennungen sind nur bis zum Start des Trainings möglich, da die Nennliste zwingend vor Trainingsstart für alle Teilnehmer sichtbar aufzuhängen ist. Nach diesem Aushang ist keine Nennung mehr möglich.

Telefonische Nennungen werden nur nach rechtzeitiger Bekanntgabe der Verspätung zugelassen, d.h. spätestens am Tag der Veranstaltung bis 08:30 Uhr. Derartige Nennungen sind über die Sprechanlage bzw. durch einen für alle Teilnehmer sichtbaren Aushang anzukündigen.

Stellt ein Sponsor des Race Cup Kärnten eine Beklebung zur Verfügung, ist diese verpflichtend am teilnehmenden Fahrzeug anzubringen. Wird dies durch den Teilnehmer verweigert, ist eine zusätzliche Abschlagszahlung iHv. des Nenngelds an den Veranstalter zu leisten.

Die Anmeldeformulare sind vollständig und korrekt in Blockschrift (leserlich!) auszufüllen, durchzulesen und zu unterschreiben.

Die Startnummernausgabe erfolgt erst nach Bestätigung der Klasse durch den technischen Kommissar.

Das Nenngeld beträgt pro Start und Klasse € 30,-. Nennungen können vom Veranstalter auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

Alkoholkontrollen durch die Rennleitung sind jederzeit möglich. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.

6             MEISTERSCHAFTSNENNUNG

Für die Teilnahme an der Meisterschaft 2017 ist keine extra Nennung abzugeben. Starter, die bei den letzten beiden Rennen das 1. Mal im Jahr 2017 an den Start gehen, werden nicht mehr in der Meisterschaft gewertet, nur mehr in der Tageswertung.

Startet ein Teilnehmer mit mehreren Fahrzeugen in einer Klasse, muss bereits bei der Nennung das Fahrzeug genannt werden, mit dem um die Meisterschaftspunkte gefahren wird. Weitere Fahrzeuge dieses Teilnehmers werden nur in der Tageswertung gewertet. Nachfolgende Fahrer rücken somit in der Meisterschaftswertung auf.

7             TRAINING

Vor dem ersten Lauf der Veranstaltung muss den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, einen Trainingslauf zu fahren. Bei diesem Trainingslauf darf jeder Fahrer genau einmal starten, unabhängig davon mit wie vielen Autos bzw. unter wie vielen Startnummern er startet. Das Startgeld für diesen Lauf beträgt € 10,-.

Die Trainingsstrecke muss dieselbe Strecke sein, die in den drei Wertungsläufen gefahren wird. Für den Trainingslauf gibt es keine Wertung, die mit Pokalen zu vergüten ist.

8             STRECKE UND BESICHTIGUNG

Der Untergrund besteht generell aus Asphalt. Die Strecke wird mit Gummihüten bzw. Autoreifen (zur besseren Orientierung) markiert. Eine Besichtigung der Strecke darf nur zu Fuß erfolgen und endet spätestens um 8:50.

Vor dem Start zum Trainingslauf kann die Strecke mit dem Fahrervertreter, der Rennleitung und dem technischen Kommissar auf Wunsch der Teilnehmer abgeschritten werden, um die Sicherheit der Streckenführung etc. nochmals sicherzustellen.

9             STARTNUMMERN

Die Startnummern werden fix für die ganze Saison nach Abgabe der Nennung und Bezahlung des Nenngelds vergeben. Es wird jedes Rennen mit der gleichen Nummer gestartet. Startnummern der Klasse I beginnen bei 101, der Klasse II bei 201, der Klasse III bei 301, der Klasse IV bei 401, der Klasse V bei 501 und der Klasse VI bei 601.

Bei einem Aufstart erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Startnummer der Klasse IV, V oder VI.

Beim Start darf nur eine Startnummer am Fahrzeug klar ersichtlich sein, da von der Organisation ansonsten keine Wertung des Teilnehmers möglich ist.

10           STARTREIHENFOLGE

Der Start des ersten Laufes erfolgt aufsteigend nach Startnummern beginnend bei Klasse I (101, 102, 103, …). Im zweiten Lauf erfolgt der Start nach den umgekehrten Startnummern (110, 109, 108, …).

Nach den ersten beiden Läufen werden die Zeiten der Läufe 1 und 2 addiert („Zwischenergebnis“).

Im dritten Lauf erfolgt der Start nach der umgekehrten Platzierung der bereits zusammengezählten Zeiten (der letzte des Zwischenergebnisses pro Klasse startet im dritten Lauf als erster, usw.)

Starten mehrere Fahrer auf einem Fahrzeug, müssen zwischen diesen Fahrern jeweils zwei andere Starter dazwischen gestartet werden (dazu sind auch Fahrer anderer Klassen möglich).

Alle drei Wertungsläufe müssen mit demselben genannten Fahrzeug absolviert werden.

Die Fahrer müssen spätestens zum Start des 2. Laufs ihrer Klasse anwesend sein, um gewertet zu werden.

11           TAGESWERTUNG

In jeder Klasse werden drei Wertungsläufe gefahren. Die besseren zwei Läufe werden für die Endzeitzusammengezählt. Für das Abwerfen eines Balles von einem Markierungshut werden zwei Sekunden Strafzeit zur Laufzeit addiert. Das Auslassen eines Tores bedeutet keine Wertung des Laufes (Disqualifikation).

Pro Veranstaltung werden in den einzelnen Klassen wie folgt Punkte vergeben:

1. Platz

10 Punkte

6. Platz

5 Punkte

2.Platz

9 Punkte

7. Platz

4 Punkte

3. Platz

8 Punkte

8. Platz

3 Punkte

4. Platz

7 Punkte

9. Platz

2 Punkte

5. Platz

6 Punkte

10. Platz

1 Punkt

 

Bis zu 3 Startern in der Klasse werden in der Klassenwertung nur die halben Punkte vergeben. Ab 4Startern wird die volle Punkteanzahl vergeben. Als Starter gilt ein Teilnehmer, wenn er mindestens bei einem Lauf ohne fremde Hilfe durch die Lichtschranke am Start gefahren ist.

Die Tages-Damenwertung erfolgt klassenübergreifend über die Klassen I bis VI.

Für die Tageswertung zählt das beste Ergebnis pro Klasse, das der Teilnehmer erreicht hat. Die schlechteren Wertungen werden gestrichen und die darauffolgenden Teilnehmer rücken nach.

Hinsichtlich der Zeitnehmung müssen der Zeitstreifen bzw. das Zeitprotokoll der jeweiligen Zeitnehmung ausgedruckt und vom Zeitnehmer sowie vom Rennleiter unterschrieben werden. Diese Protokolle sind aufzubewahren bzw. an Ida Wenghofer auszuhändigen.

12           MEISTERSCHAFTSWERTUNG

Startet ein Teilnehmer mit mehreren Fahrzeugen in einer Klasse, muss er bereits bei der Nennung mitteilen, mit welchem dieser Fahrzeuge er die Meisterschaftspunkte erreichen will. Jene Autos dieses Teilnehmers, die dann nicht in die Meisterschaftswertung fallen, werden aus der Punktewertung gestrichen. Nachkommende Teilnehmer rücken in der Punktewertung auf.

Für die Ermittlung des Race Cup Kärnten Meisters 2017 werden die Endpunktstände der Klassenwertungen I bis VI zusammengefasst. Derjenige mit den meisten Punkten ist der Race Cup Kärnten Meister 2017. Scheint ein Fahrer in mehreren Klassen auf, zählt nur das punktebeste Ergebnis.

Für die Gesamt-Damenwertung zählen jene Punkte, die die Damen in ihren jeweiligen Klassen bei den Veranstaltungen erhalten. Es erfolgt somit keine extra Punktevergabe anhand der Tages-Damenwertung.

Anwesenheit bei der Meisterehrung ist verpflichtend. Es wird kein Pokal bzw. Preis anderen Personen mitgegeben oder nachgeschickt. Nicht abgeholte Preise verfallen zu Gunsten der Veranstalter. Zeit und Ort der Meisterehrung wird bei der letzten Veranstaltung bzw. auf der Homepage des Race Cup Kärnten und auf der Facebook-Seite bekanntgegeben.

13           STREICHRESULTAT

Von den veranstalteten Slalomevents wird das punkteschlechteste Ergebnis am Saisonende bei jedem Teilnehmer aus der Meisterschaftswertung gestrichen.

14           START

Der Start wird entweder mit Flagge oder Ampel freigegeben. Sobald die Lichtschranke durchfahren wird, zählt der Lauf. Ohne Helm und angelegtem Sicherheitsgurt wird der Start nicht freigegeben bzw. nicht gewertet! Die Fensterscheiben müssen bis auf eine Handbreite geschlossen sein.

15           ZEITPLAN

  • Technische Abnahme ab 8:00 Uhr
  • Fahrerbesprechung 8:50 Uhr
  • Trainingslauf ab 9:00
  • Start des ersten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)
  • Start des zweiten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)
  • Start des dritten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse I)

Der Zeitpunkt für den Start des Trainingslaufes ist vorgegeben (Ausnahmen bei höherer Gewalt), die weitere zeitliche Planung bleibt dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Die Reihenfolge des Zeitplans und die Startreihenfolge (siehe Punkt 9) muss aber eingehalten werden.

16           PROTEST

Gegen die Zeitnehmung ist kein Protest möglich.

Die Protestgebühr beträgt € 100,- und geht an den Veranstalter. Der Protest ist schriftlich an den Rennleiter zu richten. Über einen Protest entscheiden die Rennleitung, der technische Kommissar und der Fahrervertreter bzw. dessen Stellvertreter.

17           FAHRERBESPRECHUNG

Die Fahrerbesprechung findet für alle Klassen gemeinsam um 8:50 Uhr statt. Jeder Fahrer muss anwesend sein.

18           ALLGEMEINES FÜR TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK für genehmigungsfreie Kleinslaloms durchgeführt. Die Kleinslalom Meisterschaft ist eine genehmigungsfreie Veranstaltung und dient zur Erhöhung des Fahrkönnens der Teilnehmer und nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

Die Teilnehmer verzichten trotz Einhebung des Nenngeldes auf Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.

Zum Schutz der Zuschauer muss eine Absperrung errichtet werden.

Es wird den Fahrern empfohlen, sich vor jeder Veranstaltung beim Veranstalter zu erkundigen, ob das Rennen stattfindet.

Jeder Veranstalter muss mindestens 3 Stück 6 kg Feuerlöscher an der Strecke aufstellen. Es muss eine Person anwesend sein, die sich mit der Handhabung von Feuerlöschern auskennt bzw. im Feuerschutzausgebildet ist.

Bei jedem Teilnehmer gilt: „Kein Alkohol am Steuer“. Bei Verstößen erfolgt sofortiger Wertungsausschluss.

Die Ergebnislisten müssen im Fahrerlager für alle Teilnehmer zugänglich und ersichtlich aufgehängt werden. Es müssen auch alle disqualifizierten Fahrer in den Ergebnislisten aufgeführt werden.

Die Tageswertungen sind elektronisch in Excel (oder in gleichwertigem Tabellenkalkulationsprogramm) zu erstellen und müssen binnen 2 Tagen in dieser Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Ausschreibungen und Ergebnisse sind im Internet unter www.race-cup-kaernten.at nachzulesen.

19           PREISE PRO VERANSTALTUNG

In den Klassen I bis VI sowie in der Tages-Damenwertung werden bis zum 3. Platz Pokale vergeben. Weitere Preise sind dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten.

20           HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sieunwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die Veranstalter von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, die Veranstalter schützen und sie schadlos halten.

 

Für den Inhalt verantwortlich

Die Veranstalter des Race Cup Kärnten 2017

05.11.2016
1.MRSC St. Veit - Stammtischrunde St. Paul - 1. C.A.R.-Team Ferlach - MS-Team Cockpit - Fahrschule Haider - Pausch Motorsport