1             TEILNEHMER

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B oder einer FIA‐Rennlizenz sind. Der Führerschein ist bei der Anmeldung (Nennung) ohne Aufforderung vorzuzeigen. Bei minderjährigen Teilnehmern (L17) haften die Erziehungsberechtigten. Jeder Teilnehmer muss eine Verzichtserklärung unterschreiben. Bei L17‐Fahrern muss das Nennformular von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Personen, die am Veranstaltungstag keinen gültigen Führerschein der Klasse B vorweisen können, werden unter keinen Umständen zur Veranstaltung zugelassen. L17‐Fahrer in Ausbildung werden ebenfalls nicht zur Veranstaltung zugelassen, ausgenommen es besteht eine gültige FIA‐Lizenz.

2             KLASSENEINTEILUNG

Die Klassen werden in zwei Divisionen eingeteilt, Division I für Serienfahrzeuge und Division II für die Sonderklasse.

DIVISION I

  • Klasse 1 Serienfahrzeuge bis 1600 ccm
  • Klasse 2 Serienfahrzeuge bis 2000 ccm
  • Klasse 3 Serienfahrzeuge über 2000 ccm– 2WD
  • Klasse 4 Serienfahrzeuge über 2000 ccm – 4WD

DIVISION II

  • Klasse 5 Sonderklasse bis 1400 ccm
  • Klasse 6 Sonderklasse bis 2000 ccm
  • Klasse 7 Sonderklasse über 2000 ccm – 2WD
  • Klasse 8 Sonderklasse über 2000 ccm – 4WD

ZUSATZWERTUNG

  • Damenklasse

Werden in einer Klasse weniger als 4 Nennungen abgegeben, starten diese Teilnehmer automatisch in der nächsthöheren Klasse. Elektrofahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge sind nicht zu den Veranstaltungen des IWD Race Cup Kärnten zugelassen.

3             BESTIMMUNGEN FÜR DIE ZUGELASSENEN KLASSEN

Es gilt eine generelle Helm‐ und Gurtpflicht bei jedem Start. Weiters ist geschlossenes Schuhwerk zu verwenden, d.h. keine Flip‐Flops, Sandalen o.ä. Es ist in den Wertungsläufen nicht erlaubt mit einem Beifahrer zu starten. Pro Fahrzeug werden max. drei Fahrer zugelassen! Dieselfahrzeuge werden mit gewertet. Bei Fahrzeugen mit Turbo, Kompressor oder Wankel wird der Hubraum mit 1,25 multipliziert. Der Helm muss ein E‐Zeichen aufweisen und muss für den motorisierten Straßenverkehr zugelassen sein (kein Fahrradhelm o.ä.).

3.1          KLASSEN 1 BIS 4 - SERIENKLASSEN

Die Fahrzeuge müssen behördlich angemeldet sein. Bei der technischen Abnahme muss der Zulassungsschein zur Kontrolle auf Verlangen vorlegt werden. Es dürfen nur Reifen mit dem „E“‐Zeichen verwendet werden. Die Dimensionen der Reifen müssen jenen entsprechen, die im Zulassungsschein eingetragen sind. Trifft dies nicht zu, wird der Teilnehmer automatisch in die Sonderklasse umgereiht. Die Reifen dürfen nicht über die Karosserie ragen. Es gilt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm lt. StVO.

Die Verwendung von Sportsitzen, ‐lenkrädern und –auspuffanlagen ist erlaubt, Zündfolgekrümmer (soweit nicht serienmäßig) sind jedoch verboten. Die Stoßdämpfer sind freigestellt. Erleichterungen der Karosserie (z.B. durch die Entnahmen von Sitzen, Seitenverkleidungen, diverse Kunststoffteile etc.) sind nicht erlaubt. Nicht entsprechende Fahrzeuge werden in eine der Klassen 5 bis 8 umgereiht. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung starten ausnahmslos in einer der Klassen 5 bis 8.

Die Teilnehmer der Klassen 1 bis 4 können nur in die entsprechende Klasse 5 bis 8 der Sonderfahrzeuge aufstarten.

3.2          KLASSEN 5 BIS 8 - SONDERKLASSEN

Alle Fahrzeuge mit Karosserie sind startberechtigt. Fahrzeuge mit Überrollvorrichtung bzw. Rallyefahrzeuge dürfen nur in diesen Klassen starten. Flammrohre sind wegen der Lärmbelästigung nicht erlaubt. Die Reifen sind freigestellt.

4             TECHNISCHE ABNAHME

Vor jedem Start müssen die Teilnehmer aller Klassen ihr Fahrzeug dem technischen Abnehmer vorführen, wobei in den Serienklassen der Zulassungsschein bzw. Typenschein des Fahrzeuges ohne Aufforderung vorzulegen ist. Ohne die abgezeichnete Startkarte bzw. ein Zeichen auf dem Startnummernaufkleber ist der Start beim Rennen nicht erlaubt. Der technische Abnehmer bestimmt anhand der Bestimmungen in der gültigen Ausschreibung, in welcher Klasse das Fahrzeug startberechtigt ist. Weiters bestimmt er auch, ob ein Fahrzeug überhaupt starten darf. Sollte der technische Abnehmer bei einer Veranstaltung selbst starten, wird sein Auto von einem anderen technischen Kommissar besichtigt. Veranstaltet der technische Abnehmer selbst eine Slalom‐Veranstaltung, wird bei dieser die technische Abnahme von einem anderen technischen Kommissar durchgeführt.

SONDERREGELUNG FÜR DIE KLASSEN 1 BIS 4

Wird bei der technischen Abnahme festgestellt, dass ein Fahrzeug ein gültiges Überprüfungpickerl auf der Windschutzscheibe bzw. ein gültiges Gutachten hat, aber nicht behördlich angemeldet ist, kann der technische Abnehmer nach genauer Überprüfung des Fahrzeuges den Start für einer der Klassen 1 bis 4 genehmigen. Der Teilnehmer muss in diesem Fall nicht in einer der Klassen 5 bis 8 starten.

5             NENNUNGEN UND NENNGELD

Die Nennungen sind im Vorfeld online über die Homepage www.race‐cup‐kaernten.at abzugeben. Diese Nennungen werden dann auch bereits vor der Veranstaltung veröffentlicht. Nennschluss für die Online-Nennung ist jeweils 3 Tage vor der Veranstaltung. Die Nenngelder sind am Tag der Veranstaltung in bar zu bezahlen.

Nenngeld bei Online‐Nennung                                                 50 EUR

Nenngeld bei Nach‐Nennung nach Nennschluss

bzw. am Tag der Veranstaltung                                                60 EUR

Gibt ein Teilnehmer mehrere Nennungen ab, sind bei weiteren Nennungen jeweils 10 EUR vom Nenngeld abzuziehen, da es über alle Nennungen hin nur max. 2 Trainingsläufen gibt.

Nach‐Nennungen sind nur bis zum Start des ersten Trainingslaufes möglich.

Eine Ausnahme bilden telefonische Nennungen nach rechtzeitiger Bekanntgabe der Verspätung. Diese sind zugelassen, wenn sie bis spätestens 08:30 am Tag der Veranstaltung bei der administrativen Abnahme einlangt. Derartige Nennungen sind schriftlich von der Rennleitung festzuhalten und über die Sprechanlage bzw. durch einen für alle Teilnehmer sichtbaren Aushang anzukündigen. Verspätete Fahrer haben keinen Anspruch auf einen Trainingslauf.

Nennungen können vom Veranstalter auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.

Stellt ein Sponsor des Race Cup Kärnten eine Beklebung zur Verfügung, ist diese verpflichtend am teilnehmenden Fahrzeug anzubringen. Wird dies durch den Teilnehmer verweigert, ist eine zusätzliche Abschlagszahlung pro Fahrzeug in Höhe von EUR 50,00 an den Veranstalter zu leisten.

Jedenfalls am Fahrzeug anzubringen ist die Startnummern‐Beklebung, welche vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird (keine Ausnahmen möglich). Wird das Aufkleben dieser Startnummer verweigert, wird das betreffende Fahrzeug von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Alkoholkontrollen durch die Rennleitung sind jederzeit möglich. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.

6             MEISTERSCHAFTSNENNUNG

Für die Teilnahme an der Meisterschaft ist keine zusätzliche Nennung abzugeben. Personen, die bei den letzten beiden Rennen das 1. Mal im Jahr an den Start gehen, werden nicht mehr in der Meisterschaft gewertet, nur mehr in der Tageswertung.

Startet ein Teilnehmer mit mehreren Fahrzeugen in einer Klasse bzw. in einer Division, muss bei jeder Nennung jeweils (Klasse und Division) das Fahrzeug genannt werden, mit dem um die Meisterschaftspunkte gefahren wird. Weitere Fahrzeuge dieses Teilnehmers werden dann nur in der Tageswertung gewertet. Nachfolgende Fahrer rücken somit in der Meisterschaftswertung auf.

7             TRAINING

Vor dem ersten Lauf der Veranstaltung muss den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, zwei Trainingsläufe zu fahren, wovon zumindest beim zweiten Trainingslauf eine Zeitnehmung mittels Lichtschranke erfolgt. Bei diesen Trainingsläufen darf jede Person genau zweimal starten, unabhängig davon mit wie vielen Autos bzw. unter wie vielen Startnummern gestartet wird. Nennt eine Person mit mehreren Fahrzeugen, ist das Fahrzeug für beide Trainingsläufe aus den genannten Fahrzeugen frei wählbar. Das Startgeld für diesen Lauf ist im Nenngeld inkludiert. Die Trainingsstrecke muss dieselbe Strecke sein, die in den Wertungsläufen gefahren wird. Für den Trainingslauf gibt es keine Wertung, die mit Pokalen zu vergüten ist.

8             STRECKE UND BESICHTIGUNG

Der Untergrund besteht generell aus Asphalt. Die Strecke wird mit Gummihüten bzw. Autoreifen (zur besseren Orientierung) markiert. Eine Besichtigung der Strecke darf nur zu Fuß erfolgen und endet spätestens um 8:15.

Vor dem Start zum Trainingslauf kann die Strecke mit dem Fahrervertreter, der Rennleitung und dem technischen Kommissar auf Wunsch der Teilnehmer abgeschritten werden, um die Sicherheit der Streckenführung etc. nochmals sicherzustellen.

9             STARTNUMMERN

Die Startnummern werden fix für die ganze Saison nach Abgabe der Nennung und Bezahlung des Nenngelds an die Kombination „Person + Klasse“ vergeben. In weiterer Folge wird jedes Rennen mit der gleichen Nummer gestartet.

Die Startnummern werden wie folgt ausgegeben:

  • Klasse 1 101 ‐ 199
  • Klasse 2 201 – 299
  • Klasse 3 301 – 399
  • Klasse 4 401 – 499
  • Klasse 5 501 – 599
  • Klasse 6 601 – 699
  • Klasse 7 701 – 799
  • Klasse 8 801 – 899

 

Bei einem Aufstart erhält der Teilnehmer zusätzlich eine Startnummer der Klassen 5 bis 8. Ein Aufstart innerhalb der Serienklassen bzw. der Sonderklassen ist aber nicht möglich.

Beim Start darf nur eine Startnummer am Fahrzeug klar ersichtlich sein, da von der Organisation ansonsten keine Wertung des Teilnehmers möglich ist. Werden die Startnummern vor der Einfahrt in den Kurs nicht ordnungsgemäß abgeklebt, wird ausnahmslos eine Strafzeit von 5 Sekunden zur Laufzeit addiert.

10           STARTREIHENFOLGE

Es wird nach Klasse gestartet, beginnend mit Klasse 1.

Im ersten Lauf erfolgt der Start je Klasse aufsteigend nach Startnummern (101, 102, 103, …). Im zweiten Lauf erfolgt der Start je Klasse nach den umgekehrten Startnummern (110, 109, 108, …).

Nach den ersten beiden Läufen werden die Zeiten der Läufe 1 und 2 zu einem Zwischenergebnis addiert. So erfolgt der Start im dritten Lauf nach der umgekehrten Platzierung des Zwischenergebnisses je Klasse (der letzte des Zwischenergebnisses pro Klasse startet als erster).

Starten mehrere Fahrer auf einem Fahrzeug, müssen zwischen diesen Fahrern jeweils zwei andere Starter dazwischen gestartet werden (dazu sind auch Fahrer anderer Klassen möglich). Alle drei Wertungsläufe müssen mit demselben genannten Fahrzeug absolviert werden.

Die Fahrer müssen spätestens zum Start des 2. Laufs ihrer Klasse anwesend sein, um gewertet zu werden.

11           TAGESWERTUNG

In jeder Klasse werden drei Wertungsläufe gefahren. Die besseren zwei Läufe werden für die Endzeit zusammengezählt. Für das Abwerfen eines werden zwei Sekunden Strafzeit zur Laufzeit addiert. Beim Auslassen eines Tores wird der Lauf werden 20 Sekunden pro Tor zur Laufzeit addiert. Um in die Wertung zu kommen, müssen zwei von drei Läufen absolviert werden, andernfalls erhält der Starter keine Wertung.

Können nicht alle drei Läufe durchgeführt werden, wird die Veranstaltung nur gewertet, wenn alle Fahrer zwei Läufe absolviert haben.

Pro Veranstaltung werden in den einzelnen Klassen wie folgt Punkte vergeben:

  1. Platz 12 Punkte 6. Platz 5 Punkte
  2. Platz 10 Punkte 7. Platz 4 Punkte
  3. Platz 8 Punkte 8. Platz 3 Punkte
  4. Platz 7 Punkte 9. Platz 2 Punkte
  5. Platz 6 Punkte 10. Platz 1 Punkt

Im Falle einer Umreihung (siehe Punkt 2) in die nächsthöhere Klasse bei weniger als 4 Starter, bekommen die umgereihten Starter die erreichten Punkte für ihre ursprüngliche Klasse.

Kommt es trotzdem zu dem Fall, dass es in einer Klasse nur 3 Starter gibt, werden dort nur die halben Punkte vergeben. Ab 4 Startern wird dann die volle Punkteanzahl vergeben. Als Starter gilt ein Teilnehmer, wenn er bei mindestens einem Lauf ohne fremde Hilfe durch die Lichtschranke am Start gefahren ist.

Die Tages‐Damenwertung erfolgt klassenübergreifend über die Klassen 1 bis 8.

Für die Tageswertung zählt das beste Ergebnis pro Klasse, das der Teilnehmer erreicht hat. Dessen schlechtere Wertungen werden gestrichen und darauffolgenden Teilnehmer rücken auf.

12           MEISTERSCHAFTSWERTUNG

Startet ein Teilnehmer mit mehreren Fahrzeugen in einer Klasse, muss er bereits bei der Nennung mitteilen, mit welchem dieser Fahrzeuge er die Meisterschaftspunkte erreichen will. Jene Autos dieses Teilnehmers, die dann nicht in die Meisterschaftswertung fallen, werden aus der Punktewertung gestrichen. Nachkommende Teilnehmer rücken in der Punktewertung auf.

Gibt es am Jahresende eine Punktegleichheit, wird jener Teilnehmer mit den meisten Siegen vorgereiht. Bei weiterer Punktegleichheit zählen dann die meisten 2. Plätze, dann 3. Plätze etc.

Für die Ermittlung des Race Cup Kärnten Meisters 2020 werden die Endpunktstände je Division I und Division II zusammengefasst. Derjenige mit den meisten Punkten ist der Race Cup Kärnten Meister der Division I und Race Cup Kärnten Meister der Division II. Scheint ein Fahrer in mehreren Klassen/Divisionen auf, zählt nur das punktebeste Ergebnis für die Gesamtmeisterschaft.

Für die Gesamt‐Damenwertung zählen jene Punkte, die die Damen in ihren jeweiligen Klassen bei den Veranstaltungen erhalten. Es erfolgt somit keine extra Punktevergabe anhand der Tages‐ Damenwertung.

Anwesenheit bei der Meisterehrung ist verpflichtend. Es wird kein Pokal bzw. Preis anderen Personen mitgegeben oder nachgeschickt. Nicht abgeholte Preise verfallen zu Gunsten der Veranstalter. Zeit und Ort der Meisterehrung wird bei der letzten Veranstaltung bzw. auf der Homepage des Race Cup Kärnten und auf der Facebook‐Seite bekanntgegeben.

13           STREICHRESULTAT

Es gibt kein Streichresultat. Jede Veranstaltung wird gewertet.

14           START

Der Start wird entweder mit Flagge oder Ampel freigegeben. Sobald die Lichtschranke durchfahren wird, zählt der Lauf. Ohne Helm und angelegtem Sicherheitsgurt wird der Start nicht freigegeben. Die Fensterscheiben müssen bis auf eine Handbreite geschlossen sein. Sollte die Lichtschranke bzw. der Start trotz fehlendem Helm/Sicherheitsgurt oder offenem Fenster durchfahren werden, wird der Lauf des Teilnehmers nicht gewertet.

15           ZEITPLAN

  • Technische Abnahme ab 7:30 Uhr
  • Fahrerbesprechung 8:30 Uhr
  • Trainingslauf ab 9:00
  • Trainingslauf
  • Start des ersten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse 1)
  • Start des zweiten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse 1)
  • Start des dritten Laufs aller Klassen (beginnend mit Klasse 1)

Der Zeitpunkt für den Start des Trainingslaufes ist vorgegeben (Ausnahmen bei höherer Gewalt), die weitere zeitliche Planung bleibt dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Die Reihenfolge des Zeitplans und die Startreihenfolge (siehe Punkt 9) müssen aber eingehalten werden.

16           PROTEST

Proteste gegen Teilnehmer, Zeitnehmung oder jegliche Entscheidung des Rennleiters oder der Cup-Organisation sind nicht möglich. Es gilt alleine die Entscheidung des Rennleiters.

17           FAHRERBESPRECHUNG

Die Fahrerbesprechung findet für alle Klassen gemeinsam um 8:30 Uhr statt. Jeder Fahrer muss anwesend sein.

18           ALLGEMEINES FÜR TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK für genehmigungsfreie Kleinslaloms durchgeführt. Der Race Cup Kärnten ist eine genehmigungsfreie Veranstaltung und dient zur Erhöhung des Fahrkönnens der Teilnehmer und nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Die Teilnehmer verzichten trotz Einhebung des Nenngeldes auf Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Es wird den Fahrern empfohlen, sich vor jeder Veranstaltung beim Veranstalter zu erkundigen, ob das Rennen stattfindet. Zum Schutz der Zuschauer muss eine Absperrung errichtet werden.

Jeder Veranstalter muss mindestens 3 Stück 6 kg Feuerlöscher an der Strecke aufstellen. Es muss eine Person anwesend sein, die sich mit der Handhabung von Feuerlöschern auskennt bzw. im Feuerschutz ausgebildet ist.

Bei jedem Teilnehmer gilt: „Kein Alkohol am Steuer“. Bei Verstößen erfolgt sofortiger Wertungsausschluss.

Die Ergebnislisten müssen im Fahrerlager für alle Teilnehmer zugänglich und ersichtlich aufgehängt werden. Es müssen auch alle disqualifizierten Fahrer in den Ergebnislisten aufgeführt werden. Die Tageswertungen sind elektronisch in Excel (oder in gleichwertigem Tabellenkalkulationsprogramm) zu erstellen und müssen binnen 2 Tagen in dieser Form an admin@race‐cup‐kaernten.at gesendet werden.

Ausschreibungen und Ergebnisse sind im Internet unter www.race‐cup‐kaernten.at nachzulesen.

19           PREISE PRO VERANSTALTUNG

In den Klassen 1 bis 8 sowie in der Tages‐Damenwertung werden bis zum 3. Platz Pokale vergeben. Weitere Preise sind dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten.

20           HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt.

Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die Veranstalter von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, die Veranstalter schützen und sie schadlos halten.

 

Für den Inhalt verantwortlich

Die Veranstalter des Race Cup Kärnten 2020

MRSC St. Veit

Stammtischrunde St. Paul

MS‐Team Cockpit

Fahrschule Haider

Pausch Motorsport